Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB)
Unser Angebot richtet sich ausschlieÃlich an Nicht-Privatpersonen. Unsere AGB sind anwendbar im GeschÀftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
1. Allgemeines
1.1 FÃŒr unsere Lieferungen von jeglichen Waren gelten ausschlieÃlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hÀtten ihrer Geltung ausdrÃŒcklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausfÃŒhren.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen werden, bedÌrfen der Schriftform. MÌndliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedÌrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen BestÀtigung.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Erst unsere AuftragsbestÀtigung stellt unsere rechtsverbindliche WillenserklÀrung dar. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.
1.4 KostenvoranschlÀge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrÌcklich vereinbart.
2. Kaufgegenstand
Der Kaufgegenstand ergibt sich abschlieÃend aus der in der AuftragsbestÀtigung ausgewiesenen Spezifikation. HandelsÃŒbliche Abweichungen oder Ãnderungen, die keinen Einfluss auf den Gesamterfolg haben, stellen keine Vertragswidrigkeit der Ware dar.
3. Preise
3.1 Es gilt der vereinbarte Preis in EURO zuzÌglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise âab Werkâ ausschlieÃlich Verpackung, Fracht und Versicherung.
3.3 Ist eine andere Vereinbarung als âab Werkâ getroffen, so können die anfallenden Kosten fÃŒr Verpackung, Fracht und Versicherung gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.4 MaÃgeblich sind die in der AuftragsbestÀtigung angegebenen Preise.
3.5 Ersatzteillieferungen und RÌcksendungen reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der SachmÀngelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzÌglich der VergÌtung der von uns erbrachten Leistung.
3.6 Unsere AnsprÌche auf Zahlung verjÀhren abweichend von § 195 BGB in fÌnf Jahren.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzÌglich möglichen Kosten fÌr Verpackung, Fracht und Versicherung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum (2% Skonto) oder binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum (ohne jeden Abzug) zu erfolgen.
4.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir Ìber den Betrag am Ort unseres GeschÀftssitzes verfÌgen können. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch uns, gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die unbeschrÀnkte VerfÌgungsmöglichkeit Ìber den geschuldeten Betrag als ErfÌllung.
4.3 Bei Ãberschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten ÃŒber dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberÃŒhrt.
4.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf alle fÀlligen und einredefreien Forderungen aus der GeschÀftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.
4.5 Das Recht, mit GegenansprÌchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine GegenansprÌche unbestritten, rechtskrÀftig festgestellt oder nach RechtshÀngigkeit entscheidungsreif sind.
4.6 Das Recht, Zahlungen zurÌckzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine GegenansprÌche unbestritten, rechtskrÀftig festgestellt oder nach RechtshÀngigkeit entscheidungsreif sind.
5. Lieferung (Transport); Lieferfristen; Verzug
5.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus der AuftragsbestÀtigung.
5.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische AnschlÀge, Einfuhr- und AusfuhrbeschrÀnkungen, auch solche, die unsere Zulieferanten betreffen, zurÃŒckzufÃŒhren, verlÀngern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch fÃŒr ArbeitskampfmaÃnahmen, die uns und unsere Zulieferanten betreffen.
5.3 Vom Vertrag kann der Besteller bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurÌcktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
5.4 FÌr SchadensersatzansprÌche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt Ziffer 10.
5.5 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschlieÃlich weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Preises der GegenstÀnde der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der GegenstÀnde der Lieferung, zu verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende AnsprÃŒche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberÃŒhrt.
5.6 Bei kundenseitig ausgelösten RÌcklieferungen zu unseren Lasten ist die Auswahl des Transportunternehmens vor RÌcklieferung mit uns abzustimmen. Bei Unterlassung werden die Differenzkosten zwischen unserem Transportunternehmen und dem vom Besteller gewÀhlten nicht Ìbernommen.
5.7 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach MaÃgabe der Verpackungsverordnung werden von uns nicht zurÃŒckgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, fÃŒr eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
5.8 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulÀssig, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.
6. GefahrÃŒbergang
Die Lieferung erfolgt âab Werkâ, sofern nicht ausdrÃŒcklich etwas anderes vereinbart ist.
7. Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher MÀngel nicht verweigern.
8. Beanstandungen und MÀngelrÌgen
8.1 Erkennbare SachmÀngel und/oder Beanstandungen der Menge oder der StÌckzahl sind vom Besteller unverzÌglich, spÀtestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rÌgen. Andere SachmÀngel sind vom Besteller unverzÌglich nach Entdeckung schriftlich zu rÌgen. Das Recht zur RÌge des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die in Ziffer 9.1 genannten GewÀhrleistungsfristen verstrichen sind.
8.2 Erfolgt eine MÀngelrÌge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten MÀngelrÌge trifft.
8.3 Bei nicht rechtzeitiger RÌge des Sachmangels sind SachmÀngelansprÌche ausgeschlossen.
9. SachmÀngel/RechtsmÀngel
9.1 SachmÀngelansprÌche verjÀhren in 12 Monaten.
9.2 Die VerjÀhrungsfrist fÌr SachmÀngel beginnt nach Ablieferung der Sache (GefahrenÌbergang).
9.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der VerjÀhrungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des GefahrenÌbergangs vorgelegen haben muss, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
9.4 Durch die NacherfÌllung beginnt die VerjÀhrungsfrist nicht erneut, sofern diese aus GrÌnden der Kulanz erfolgt.
9.5 Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Lieferort, trÀgt der Besteller alle zusÀtzlichen Kosten, die uns dadurch bei der Behebung von MÀngeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemÀÃen Gebrauch.
9.6 NacherfÌllungsansprÌche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher BeeintrÀchtigung der Brauchbarkeit. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberÌhrt.
9.7 SachmÀngel sind nicht
- der natÃŒrlicher VerschleiÃ;
- Beschaffenheiten der Ware oder SchÀden, die nach dem GefahrÃŒbergang infolge unsachgemÀÃer Behandlung, Lagerung, Pflege oder ÃŒbermÀÃiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
- Beschaffenheiten der Ware oder SchÀden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer ÀuÃerer EinflÃŒsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware auÃerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen;
SachmÀngelansprÃŒche bestehen nicht, wenn an der Ware Modifikationen oder Ãnderungen von fremder Seite vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursÀchlichem Zusammenhang mit der VerÀnderung steht.
Wir haften nicht fÃŒr die Beschaffenheit der Ware, die auf der Verarbeitung oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material abweichend von unserem Leistungsspektrum vorgeschrieben hat.
9.8 AnsprÃŒche aufgrund von SachmÀngeln einschlieÃlich RÃŒckgriffsansprÃŒche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit der Besteller die Beseitigung des Mangels nicht durch uns hat durchfÃŒhren lassen.
9.9 GewÀhrleistungsansprÌche können nur von dem Besteller direkt geltend gemacht werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine GewÀhrleistungsansprÌche gegen uns abzutreten, es sei denn, wir haben dieser Abtretung ausdrÌcklich und schriftlich zugestimmt.
9.10 FÌr RechtsmÀngel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begrÌndet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 9 entsprechend.
10. SchadensersatzansprÃŒche
10.1 Im Falle von Vorsatz oder grober FahrlÀssigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder ErfÌllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsÀtzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unser Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberÌhrt.
10.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10.1 und 10.2 vorgesehen, ist â ohne RÃŒcksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs â ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fÃŒr SchadensersatzansprÃŒche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer AnsprÃŒche auf Ersatz von SachschÀden gemÀà § 823 BGB.
10.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenÌber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und ErfÌllungsgehilfen.
10.5 Eine Ãnderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen â auch fÃŒr zusÀtzlich geschuldete Nebenleistungen â aus der GeschÀftsbeziehung vor.
11.2 Der Besteller ist verpflichtet, unsere Waren und Erzeugnisse auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und DiebstahlschÀden zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Bestellter diese auf eigene Kosten durchfÌhren, soweit nicht anderweitig vereinbart.
11.3 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verÀuÃern, verpfÀnden noch zur Sicherung ÃŒbereignen. Bei PfÀndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen VerfÃŒgungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzÃŒglich davon zu benachrichtigen.
11.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur RÃŒcknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
11.5 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Besteller berechtigt uns, vom Vertrag zurÌckzutreten und die sofortige RÌckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Der Besteller verpflichtet sich, die jeweils getroffenen Vereinbarungen streng vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen, kaufmÀnnischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die GeschÀftsbeziehung bekannt werden, als GeschÀftsgeheimnis zu behandeln.
12.2 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster oder Àhnliche GegenstÀnde dÌrfen nur zum Zweck der VertragserfÌllung verwendet und unbefugten Dritten nicht Ìberlassen oder sonst zugÀnglich gemacht werden. Die VervielfÀltigung derartiger GegenstÀnde ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulÀssig.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die GÃŒltigkeit der Bedingungen im Ãbrigen nicht berÃŒhrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
13.2 Gerichtsstand ist Stuttgart (fÃŒr amtsgerichtliche Verfahren das AG NÃŒrtingen), wenn der Besteller,
- Kaufmann ist oder
- keinen allgemeinen inlÀndischen Gerichtsstand hat oder
- nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wir sind auch berechtigt, ein Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.
13.3 FÃŒr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Ãbereinkommens der Vereinten Nationen ÃŒber VertrÀge ÃŒber den internationalen Warenkauf (CISG) ausschlieÃlich deutsches Recht .
Stand: April 2013
