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Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB)

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Nicht-Privatpersonen. Unsere AGB sind anwendbar im GeschÀftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

1.            Allgemeines

1.1       FÃŒr unsere Lieferungen von jeglichen Waren gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hÀtten ihrer Geltung ausdrÃŒcklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausfÃŒhren.

1.2       Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen werden, bedÃŒrfen der Schriftform. MÃŒndliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedÃŒrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen BestÀtigung.

1.3       Unsere Angebote sind freibleibend. Erst unsere AuftragsbestÀtigung stellt unsere rechtsverbindliche WillenserklÀrung dar. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.

1.4       KostenvoranschlÀge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrÃŒcklich vereinbart.

 

2.          Kaufgegenstand

Der Kaufgegenstand ergibt sich abschließend aus der in der AuftragsbestÀtigung ausgewiesenen Spezifikation. HandelsÃŒbliche Abweichungen oder Änderungen, die keinen Einfluss auf den Gesamterfolg haben, stellen keine Vertragswidrigkeit der Ware dar.

 

3.          Preise

3.1       Es gilt der vereinbarte Preis in EURO zuzÃŒglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2       Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung.

3.3       Ist eine andere Vereinbarung als „ab Werk“ getroffen, so können die anfallenden Kosten fÃŒr Verpackung, Fracht und Versicherung gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.4       Maßgeblich sind die in der AuftragsbestÀtigung angegebenen Preise.

3.5       Ersatzteillieferungen und RÃŒcksendungen reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der SachmÀngelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzÃŒglich der VergÃŒtung der von uns erbrachten Leistung.

3.6       Unsere AnsprÃŒche auf Zahlung verjÀhren abweichend von § 195 BGB in fÃŒnf Jahren.

 

4.          Zahlungsbedingungen

4.1    Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzÃŒglich möglichen Kosten fÃŒr Verpackung, Fracht und Versicherung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum (2% Skonto) oder binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum (ohne jeden Abzug) zu erfolgen.

4.2    Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir ÃŒber den Betrag am Ort unseres GeschÀftssitzes verfÃŒgen können. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch uns, gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die unbeschrÀnkte VerfÃŒgungsmöglichkeit ÃŒber den geschuldeten Betrag als ErfÃŒllung.

4.3    Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten ÃŒber dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberÃŒhrt.

4.4    Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf alle fÀlligen und einredefreien Forderungen aus der GeschÀftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.

4.5    Das Recht, mit GegenansprÃŒchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine GegenansprÃŒche unbestritten, rechtskrÀftig festgestellt oder nach RechtshÀngigkeit entscheidungsreif sind.

4.6    Das Recht, Zahlungen zurÃŒckzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine GegenansprÃŒche unbestritten, rechtskrÀftig festgestellt oder nach RechtshÀngigkeit entscheidungsreif sind.

 

5.          Lieferung (Transport); Lieferfristen; Verzug

5.1       Die Lieferzeit ergibt sich aus der AuftragsbestÀtigung.

5.2       Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische AnschlÀge, Einfuhr- und AusfuhrbeschrÀnkungen, auch solche, die unsere Zulieferanten betreffen, zurÃŒckzufÃŒhren, verlÀngern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch fÃŒr Arbeitskampfmaßnahmen, die uns und unsere Zulieferanten betreffen.

5.3       Vom Vertrag kann der Besteller bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurÃŒcktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

5.4       FÃŒr SchadensersatzansprÃŒche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt Ziffer 10.

5.5       Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich  weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Preises der GegenstÀnde der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der GegenstÀnde der Lieferung, zu verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende AnsprÃŒche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberÃŒhrt.

5.6       Bei kundenseitig ausgelösten RÃŒcklieferungen zu unseren Lasten ist die Auswahl des Transportunternehmens vor RÃŒcklieferung mit uns abzustimmen. Bei Unterlassung werden die Differenzkosten zwischen unserem Transportunternehmen und dem vom Besteller gewÀhlten nicht ÃŒbernommen.

5.7       Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von uns nicht zurÃŒckgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, fÃŒr eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

5.8       Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulÀssig, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.

 

6.          GefahrÃŒbergang

Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern nicht ausdrÃŒcklich etwas anderes vereinbart ist.

 

7.          Entgegennahme

         Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher MÀngel nicht verweigern.

 

8.          Beanstandungen und MÀngelrÃŒgen

8.1       Erkennbare SachmÀngel und/oder Beanstandungen der Menge oder der StÃŒckzahl sind vom Besteller unverzÃŒglich, spÀtestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rÃŒgen. Andere SachmÀngel sind vom Besteller unverzÃŒglich nach Entdeckung schriftlich zu rÃŒgen. Das Recht zur RÃŒge des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die in Ziffer 9.1 genannten GewÀhrleistungsfristen verstrichen sind.

8.2       Erfolgt eine MÀngelrÃŒge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten MÀngelrÃŒge trifft.

8.3       Bei nicht rechtzeitiger RÃŒge des Sachmangels sind SachmÀngelansprÃŒche ausgeschlossen.

 

9.          SachmÀngel/RechtsmÀngel

9.1       SachmÀngelansprÃŒche verjÀhren in 12 Monaten.

9.2       Die VerjÀhrungsfrist fÃŒr SachmÀngel beginnt nach Ablieferung der Sache (GefahrenÃŒbergang).

9.3       Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der VerjÀhrungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des GefahrenÃŒbergangs vorgelegen haben muss, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.

9.4       Durch die NacherfÃŒllung beginnt die VerjÀhrungsfrist nicht erneut, sofern diese aus GrÃŒnden der Kulanz erfolgt.

9.5       Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Lieferort, trÀgt der Besteller alle zusÀtzlichen Kosten, die uns dadurch bei der Behebung von MÀngeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemÀßen Gebrauch.

9.6       NacherfÃŒllungsansprÃŒche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher BeeintrÀchtigung der Brauchbarkeit. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberÃŒhrt.

9.7       SachmÀngel sind nicht

-        der natÃŒrlicher Verschleiß;

-        Beschaffenheiten der Ware oder SchÀden, die nach dem GefahrÃŒbergang infolge unsachgemÀßer Behandlung, Lagerung, Pflege oder ÃŒbermÀßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

-        Beschaffenheiten der Ware oder SchÀden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer Àußerer EinflÃŒsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen;

SachmÀngelansprÃŒche bestehen nicht, wenn an der Ware Modifikationen oder Änderungen von fremder Seite vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursÀchlichem Zusammenhang mit der VerÀnderung steht.

Wir haften nicht fÃŒr die Beschaffenheit der Ware, die auf der Verarbeitung oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material abweichend von unserem Leistungsspektrum vorgeschrieben hat.

9.8       AnsprÃŒche aufgrund von SachmÀngeln einschließlich RÃŒckgriffsansprÃŒche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit der Besteller die Beseitigung des Mangels nicht durch uns hat durchfÃŒhren lassen.

9.9       GewÀhrleistungsansprÃŒche können nur von dem Besteller direkt geltend gemacht werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine GewÀhrleistungsansprÃŒche gegen uns abzutreten, es sei denn, wir haben dieser Abtretung ausdrÃŒcklich und schriftlich zugestimmt.

9.10    FÃŒr RechtsmÀngel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begrÃŒndet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 9 entsprechend.

 

10.    SchadensersatzansprÃŒche

10.1 Im Falle von Vorsatz oder grober FahrlÀssigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder ErfÌllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsÀtzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unser Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberÃŒhrt.

10.3  Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10.1 und 10.2 vorgesehen, ist – ohne RÃŒcksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fÃŒr SchadensersatzansprÃŒche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer AnsprÃŒche auf Ersatz von SachschÀden gemÀß § 823 BGB.

10.4  Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenÃŒber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und ErfÃŒllungsgehilfen.

10.5  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

11.    Eigentumsvorbehalt

11.1  Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch fÃŒr zusÀtzlich geschuldete Nebenleistungen – aus der GeschÀftsbeziehung vor.

11.2  Der Besteller ist verpflichtet, unsere Waren und Erzeugnisse auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und DiebstahlschÀden zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Bestellter diese auf eigene Kosten durchfÃŒhren, soweit nicht anderweitig vereinbart.

11.3  Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verÀußern, verpfÀnden noch zur Sicherung ÃŒbereignen. Bei PfÀndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen VerfÃŒgungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzÃŒglich davon zu benachrichtigen.

11.4  Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur RÃŒcknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

11.5  Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Besteller berechtigt uns, vom Vertrag zurÃŒckzutreten und die sofortige RÃŒckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

 

12.    Vertraulichkeit

12.1 Der Besteller verpflichtet sich, die jeweils getroffenen Vereinbarungen streng vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen, kaufmÀnnischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die GeschÀftsbeziehung bekannt werden, als GeschÀftsgeheimnis zu behandeln.

12.2  Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster oder Àhnliche GegenstÀnde dÃŒrfen nur zum Zweck der VertragserfÃŒllung verwendet und unbefugten Dritten nicht ÃŒberlassen oder sonst zugÀnglich gemacht werden. Die VervielfÀltigung derartiger GegenstÀnde ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulÀssig.

 

13.    Allgemeine Bestimmungen

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die GÃŒltigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berÃŒhrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

13.2  Gerichtsstand ist Stuttgart (fÃŒr amtsgerichtliche Verfahren das AG NÃŒrtingen), wenn der Besteller,

-        Kaufmann ist oder

-        keinen allgemeinen inlÀndischen Gerichtsstand hat oder

-        nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Wir sind auch berechtigt, ein Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.

13.3  FÃŒr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen ÃŒber VertrÀge ÃŒber den internationalen Warenkauf (CISG) ausschließlich deutsches Recht .

 

Stand: April 2013

 

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